Gebühren für die Trinkwasserversorgung ab 1. Oktober 2023
Die Stadt Scheinfeld erhebt für die Benutzung der Wasserversorgungseinrichtung Grund- und Verbrauchsgebühren. Die Höhe der Grundgebühr richtet sich nach dem Nenndurchfluss (Qn) oder dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler; sie ist keine „Wasserzählergebühr“.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Nenndurchfluss bis zu 2,5 m³/h 60,00 € netto / Jahr. Bei größeren Nenndurchflussmengen gelten die Preise gemäß Gebührensatzung.
Die Verbrauchsgebühr beträgt 2,60 € (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Die angegebenen Nettopreise gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer, diese beträgt z. Zt. 7 %.
Die komplette Wasserabgabesatzung sowie die Beitrags- und Gebührensatzung finden Sie unter Satzungen und Verordnungen (stadt-scheinfeld.de)
Alle Angaben ohne Gewähr.