25-Meter Becken mit vier Bahnen
Ruhe und Erholung - einfach Zeit für sich
Schaffen Sie den Absprung aus dem Alltagsstress
Behagliche Wärme und Enspannung in der Sauna
Badespaß für die ganze Familie

Liebe Badegäste! Das Hallenbad Scheinfeld hat seit dem 3. Oktober 2021 wieder für Sie geöffnet

Wir freuen uns, dass wir Sie wieder in unserem schönen Hallenbad begrüßen dürfen.

Damit ein geregelter Badebetrieb auch während der Corona-Zeit möglich ist, bitten wir folgende Regeln zu beachten:

  • Zutritt ab 10.02.2022 nur für geimpfte und genesene Personen (2-G-Regel)
  • Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Schüler mit regelmäßiger Testung in der Schule bis 18 Jahre (mit Schülerausweis)
  • Im Bereich der Kasse, Toiletten, Umkleiden und Gastronomie herrscht Mundschutzpflicht (FFP2)
  • Im Bereich des Bistro´s gelten die gesonderten Regeln für Gastronomie
  • Wir behalten uns vor, die Besucheranzahl gemäß den gültigen Vorgaben zu begrenzen

Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad

  • Die Begleitung einer erwachsenen Person ist abweichend von der bisherigen Regelung für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erforderlich.
  • Abstandsregelungen und -Markierungen im Bereich von z. B. Sprunganlagen sind zu beachten.
  • Anweisungen des Personals oder weiterer Beauftragter (z.B. Security) ist Folge zu leisten.
  • Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Haus- und Badeordnung verstoßen, können des Bades verwiesen werden.
  • Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Eingangsbereich oder an der Kasse schriftlich darauf aufmerksam gemacht.
  • Eine Rückerstattung bzw. Reduzierung des Eintrittspreises auf Grund eingeschränkter Leistungen (z.B. nur Teilöffnung von Becken) ist ausgeschlossen.

Allgemeine Hygienemaßnahmen

  • Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist der Zutritt nicht gestattet. Dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen.
  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich (Handhygiene).
  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Eingangsbereich und an anderen Übergängen, an denen das Händewaschen nicht möglich ist.
  • Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge (Husten- und Nies-Etikette beachten).

Maßnahmen zur Abstandswahrung

  • Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
  • Sanitär-Bereiche dürfen von maximal 5 Personen in Duschen, 2 Personen im WC betreten werden.
  • In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand auf der Beckenrandstufe.
  • Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden (z. B. Einbahnstraße, Schwimmerautobahn).
  • Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
  • Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich.

 

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Bäderteam wenden.